Zertifizierung und Ausbildung
Mit dem Erlass des Mediationsgesetzes in 2012 wurden berufsrechtliche Regelungen für Mediatoren erlassen. Gemäß § 5 Abs. 1 MediationsG hat der Mediator in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher zu stellen, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können.
Nach § 5 Abs. 2 MediationsG darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 6 MediationsG entspricht. Diese Rechtsverordnung ist noch nicht erlassen. Ein Verordnungsentwurf wurde am 04.02.2014 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Diese sieht in § 3 Abs. 2 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung (ZMediatAusV) für die Ausbildung zum zertifizierten Mediator eine Dauer von mindestens 120 Zeitstunden vor.
Ich habe mich zu meiner Ausbildung als Mediator zu einem weiterbildenden Studium an der Fernuniversität Hagen entschlossen, welches im Curriculum eine Dauer von über 200 Zeitstunden vorsieht.
Diese Ausbildung habe ich im Januar 2014 abgeschlossen und mit Erfolg bestanden.
Die Fernuniversität in Hagen ist die einzige staatliche Fernuniversität in Deutschland und verspricht die Vermittlung einer fundierten Ausbildung, die den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Mediation Rechnung trägt.
Das Curriculum meines weiterbildenden Studiums geht über die Anforderungen des Entwurfes zur ZMediatiAusV hinaus. Nach Erlass der Verordnung auf Basis des Entwurfes werde ich befugt sein, den Titel "zertifizierter Mediator" zu führen. Befugt bin ich gemäß § 7a Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), in meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit die Bezeichnung "Mediator" zu führen.
Nach § 5 Abs. 2 MediationsG darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 6 MediationsG entspricht. Diese Rechtsverordnung ist noch nicht erlassen. Ein Verordnungsentwurf wurde am 04.02.2014 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Diese sieht in § 3 Abs. 2 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung (ZMediatAusV) für die Ausbildung zum zertifizierten Mediator eine Dauer von mindestens 120 Zeitstunden vor.
Ich habe mich zu meiner Ausbildung als Mediator zu einem weiterbildenden Studium an der Fernuniversität Hagen entschlossen, welches im Curriculum eine Dauer von über 200 Zeitstunden vorsieht.
Diese Ausbildung habe ich im Januar 2014 abgeschlossen und mit Erfolg bestanden.
Die Fernuniversität in Hagen ist die einzige staatliche Fernuniversität in Deutschland und verspricht die Vermittlung einer fundierten Ausbildung, die den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Mediation Rechnung trägt.
Das Curriculum meines weiterbildenden Studiums geht über die Anforderungen des Entwurfes zur ZMediatiAusV hinaus. Nach Erlass der Verordnung auf Basis des Entwurfes werde ich befugt sein, den Titel "zertifizierter Mediator" zu führen. Befugt bin ich gemäß § 7a Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), in meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit die Bezeichnung "Mediator" zu führen.
Beruflicher Hintergrund
Operative Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen (Bank-, Dienstleistungsgewerbe, Handel und Produktion), bei Unternehmen verschiedener Unternehmensgrößen (vom Start Up bis zum börsennotierten Konzern) mit privatwirtschaftlich oder staatlich geprägten Unternehmenskulturen in unterschiedlichen Positionen (leitender Angestellter, geschäftsführender Gesellschafter, Selbständiger oder als Aufsichtsratsvorsitzender börsennotierter Unternehmen) befähigen mich, Konfliktsituationen zu erfassen, Verständnis zu entwickeln und Lösungswege in Betracht zu ziehen.
Derzeit bin ich als selbständiger Rechtsanwalt bei Rüdisühli Brenner Renz Rechtsanwälte in Stuttgart im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig und bekleide bei zwei im "Prime Standard" der Frankfurter Börse gelisteten Unternehmen die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden. International tätig bin ich als Präsident des Deutsch-Chinesischen Industriedesignverbandes e.V.
Derzeit bin ich als selbständiger Rechtsanwalt bei Rüdisühli Brenner Renz Rechtsanwälte in Stuttgart im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig und bekleide bei zwei im "Prime Standard" der Frankfurter Börse gelisteten Unternehmen die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden. International tätig bin ich als Präsident des Deutsch-Chinesischen Industriedesignverbandes e.V.