Grundprinzipien der Mediation
Vertraulichkeit
Die Mediation findet in einem "geschützten" Raum statt. Eine offene Kommunikation, das "die Karten auf den Tisch legen", ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation. Keine Partei wird etwas preisgeben, wenn sie Gefahr läuft, dass dies später zu ihrem Nachteil oder Schaden verwendet werden kann. Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind deshalb zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit der Gesetzgeber für besondere Ausnahmefälle nichts anders vorsieht. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Diese Verschwiegenheitspflicht wird flankiert durch Zeugnisverweigerungsrecht in Gerichts- oder Schiedsverfahren in Zivil- und Handelssachen.
Freiwilligkeit
Die Freiwilligkeit hat zwei Ausprägungen. Zum einen sollte keine Konfliktpartei gezwungen sein, an einer Mediation teilzunehmen, zum anderen sind die Medianden die Herren des Verfahrens und jederzeit ohne Rechtfertigung zum Abbruch der Mediation berechtigt.
Strukturiertes Verfahren
Zur Strukturierung der Mediation wird diese allgemein in unterschiedliche Phasen eingeteilt. Ich bevorzuge ein Fünf-Phasen-Modell, das sich in fünf logisch aufeinander aufgebaute und inhaltlich abgeschlossene Phasen gliedert.
1. Die Vorbereitungsphase dient der Einführung in die Mediation, der Klärung der inneren Bereitschaft zur Mediation und dem Abschluss eines Mediationsvertrages, der auch Verfahrensregeln zur Durchführung der Mediation enthält.
2. In der Phase der Informations- und Themensammlung stellen die Medianden den Konflikt aus ihrer Sicht dar, artikulieren ihre Positionen und Standpunkte und tragen vor, was aus ihrer Sicht an Themen in einer Abschlussvereinbarung geregelt werden muss.
3. Zur Interessenfindung versucht der Mediator in einer weiteren Phase, die wahren, hinter den vertreten Positionen und Standpunkten stehenden Interessen durch Fragen und genaues Zuhören zu ergründen und zu strukturieren. Gemeinsam werden überlappende Interessen und/oder übergeordnete Visionen herausgearbeitet.
4. Daran schließt sich die Phase der Ideenfindung, der Bewertung von Optionen und die Konfliktlösung an.
5. In der Abschlussphase werden im Dialog der Beteiligten die gefundenen Lösungen in einer Vereinbarung festgehalten und die Schritte zur Umsetzung der Ergebnisse festgelegt.
1. Die Vorbereitungsphase dient der Einführung in die Mediation, der Klärung der inneren Bereitschaft zur Mediation und dem Abschluss eines Mediationsvertrages, der auch Verfahrensregeln zur Durchführung der Mediation enthält.
2. In der Phase der Informations- und Themensammlung stellen die Medianden den Konflikt aus ihrer Sicht dar, artikulieren ihre Positionen und Standpunkte und tragen vor, was aus ihrer Sicht an Themen in einer Abschlussvereinbarung geregelt werden muss.
3. Zur Interessenfindung versucht der Mediator in einer weiteren Phase, die wahren, hinter den vertreten Positionen und Standpunkten stehenden Interessen durch Fragen und genaues Zuhören zu ergründen und zu strukturieren. Gemeinsam werden überlappende Interessen und/oder übergeordnete Visionen herausgearbeitet.
4. Daran schließt sich die Phase der Ideenfindung, der Bewertung von Optionen und die Konfliktlösung an.
5. In der Abschlussphase werden im Dialog der Beteiligten die gefundenen Lösungen in einer Vereinbarung festgehalten und die Schritte zur Umsetzung der Ergebnisse festgelegt.
Eigenverantwortlichkeit
Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit bringt zum Ausdruck, dass die Konfliktparteien "Herr des Verfahrens" sind. Trotz der Einschaltung eines Mediators bleibt es ihr Konflikt, sie geben die Themen vor und sie sind aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Einvernehmlichkeit
Die Einvernehmlichkeit setzt voraus, dass die Medianden ohne Druck von außen oder dem Diktat eines Dritten eine Lösung herbeiführen. Solch eine Einvernehmlichkeit ist eine gute Voraussetzung für eine tragfähige und dauerhafte Beilegung des Konflikts.