Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (Begriffsbestimmung in § 1 Mediationsgesetz).
Mit dieser Definition bestimmt der Gesetzgeber den Begriff Mediation und legt deren Grundprinzipien fest:
Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, strukturiertes Verfahren, Eigenverantwortlichkeit und Einvernehmlichkeit.
Wesentliche Aufgabe des Mediators ist, die Konfliktparteien zu befähigen, ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse zu erkennen und zu artikulieren (Empowerment), und umgekehrt, Verständnis für die Interessen und Bedürfnisse der Gegenseite zu wecken (Recognition). Hierzu führt und leitet er die Konfliktparteien durch ein strukturiertes Verfahren.
Bei seiner Tätigkeit ist der Mediator zur Neutralität bzw. Allparteilichkeit gegenüber den Medianden verpflichtet.
Die Vergütung des Mediators wird frei ausgehandelt. Üblicherweise richtet sie sich nach dem Zeitaufwand des Mediators und wird von den Konfliktparteien zu gleichen Teilen getragen. Durch diese Kostenteilung können signifikant Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gespart werden.
Die Mediation findet außerhalb des Gerichts statt und ist deshalb nicht abhängig von Gerichtsterminen. Die Medianden entscheiden, inwieweit Dritte in das Verfahren mit einbezogen werden. So kann das Verfahren schlank gestaltet und und unter dem Aspekt Zeitersparnis zügig durchgeführt werden.
Eine zur Streitbeilegung abgeschlossene Vereinbarung kann einfach und kostengünstig für vollstreckbar erklärt und damit durchgesetzt werden.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, falls Sie sich in einer Konfliktsituation befinden. Gerne gebe ich Ihnen - unter Wahrung meiner Neutralität -Auskunft.
Mit dieser Definition bestimmt der Gesetzgeber den Begriff Mediation und legt deren Grundprinzipien fest:
Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, strukturiertes Verfahren, Eigenverantwortlichkeit und Einvernehmlichkeit.
Wesentliche Aufgabe des Mediators ist, die Konfliktparteien zu befähigen, ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse zu erkennen und zu artikulieren (Empowerment), und umgekehrt, Verständnis für die Interessen und Bedürfnisse der Gegenseite zu wecken (Recognition). Hierzu führt und leitet er die Konfliktparteien durch ein strukturiertes Verfahren.
Bei seiner Tätigkeit ist der Mediator zur Neutralität bzw. Allparteilichkeit gegenüber den Medianden verpflichtet.
Die Vergütung des Mediators wird frei ausgehandelt. Üblicherweise richtet sie sich nach dem Zeitaufwand des Mediators und wird von den Konfliktparteien zu gleichen Teilen getragen. Durch diese Kostenteilung können signifikant Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gespart werden.
Die Mediation findet außerhalb des Gerichts statt und ist deshalb nicht abhängig von Gerichtsterminen. Die Medianden entscheiden, inwieweit Dritte in das Verfahren mit einbezogen werden. So kann das Verfahren schlank gestaltet und und unter dem Aspekt Zeitersparnis zügig durchgeführt werden.
Eine zur Streitbeilegung abgeschlossene Vereinbarung kann einfach und kostengünstig für vollstreckbar erklärt und damit durchgesetzt werden.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, falls Sie sich in einer Konfliktsituation befinden. Gerne gebe ich Ihnen - unter Wahrung meiner Neutralität -Auskunft.